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13
JAN
2012

Anerkennung (Teil 2)

Das Drama zwischen Herr und Knecht

Sprachlich, aber nicht soziologisch überholt, ist die Dialektik von Herr(schaft) und Knecht(schaft), die der Philosoph Hegel in Kapitel 4 A seines Hauptwerks der „Phänomenologie des Geistes“ entwirft und reflektiert. Der Denker der Dialektik expliziert die Auseinandersetzung um Anerkennung im Herrschaftsverhältnis als Kontroverse des Menschseins. Trachten und Streben des säkularisierten Menschentypus konzentriert sich auf Anerkennung seitens institutioneller Gewalt.

Anerkennung, als moralischem Prinzip des Handelns, zielt in erster Linie nicht auf Akzeptanz von Persönlichkeit, sondern von Identität. Den Kampf um Anerkennung zwischen unterprivilegiertem Individuum (Metapher: Knecht) und dem Inhaber von Verfügungsgewalt und Insignien der Macht (Metapher: Herr) begreift Hegel als zwingend erforderlichen natürlichen Konflikt. Im Bestehen des Konflikts erlangt der Unterprivilegierte, Akzeptanzsuchende berechtigende Anerkennung zugesprochen, welche die Identität durch Gleichberechtigung, gemeint ist Teilhabe an Gleichberechtigung, erhöht (mit Privilegien ausstattet).

Denn Anerkennung kann nur gleichberechtigt zugesprochen werden, wenn der Herr, Vorgesetzte oder akzeptierende Stelle Gleichberechtigung als immaterielles Gut anerkannt hat. Anerkennung entwirft sich daher stets problematisch. Denn es wird lediglich prognostiziert, dass die Anerkennung, welche dem Unterprivilegierten zugestanden werden soll, auch realisiert werden kann.

Aufklärerische Prozesse der Herrschaftsumwandlung tendieren allgemein auf Freiheit und Menschenrecht. Das nachaufklärerische Herr-Knecht-Verhältnis dagegen fokussiert keine allgemeinverbindliche aufklärerische Freiheit, die sich in Anerkennung ausdrücken soll. Anerkennung ist nicht als Maxime, Prinzip oder bloßes Objekt vorstellbar, um das zwei gegnerische Parteien, wie auf einem Kampfplatz, miteinander ringen oder streiten, als ob der Herrschende die bereits verfügbare Anerkennung zu vergeben hätte, deren Besitz der Untergebene begehrt.

Der revoltierende Untergebene nimmt gegenüber dem kritisierten Herrschaftsverhältnis den aktiveren Part ein: denn es kann sinnvollerweise nur begehrt und postuliert werden, was der Herrscher (das Machtzentrum, die Autorität) an Anerkennung potenziell zu bieten hat. Umgekehrt verteidigt der Herrscher materiellen und immateriellen Besitz, dosiert die Zuerkennung von Toleranz, Akzeptanz und Verantwortung.

Anerkennung des Untergebenen ist als optimales Resultat der Einigung zwischen Herr und Knecht aufzufassen. Der Herrscher unterliegt nicht dem Knecht, sondern er als Privilegienbesitzer entwickelt Prärogative, die berechtigen, Anerkennung auszusprechen und dementsprechend zu interagieren. Die Kommunikation von Anerkennung ist als Form der Liberalisierung von Macht und Herrschaft zu verstehen - Untergebenen werden entsprechende Rechte und Pflichten eingeräumt. Das Herrschaftsgefüge wird revolutionär nicht zu Fall gebracht.

Zwischen beiden differenten Parteien entfalten sich Formen der Kommunikation über Rechte und Pflichten, die in Streit, Auseinandersetzung, Angebot und Ablehnung, Unvereinbarkeit, Toleranz, vertragliche Einigung und gegenseitige Akzeptanz enden können – der verträgliche Konsens, mit dem Ziel rechtlicher Anerkennung, bleibt bloß Perspektive des Herr-Knecht-Verhältnisses.

 

 

© RA

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